Frankfurter Buchmesse nicht von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots betroffen
Bei einer Pressekonferenz (Öffnet neues Fenster)am heutigen Donnerstag gaben der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose bekannt, dass die Frankfurter Buchmesse nach Willen der Hessischen Landesregierung im Oktober stattfinden solle. Für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse 2020 gilt die Vereinbarung von Bund und Ländern vom 6. Mai 2020. Hier wurde festgelegt, dass die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht als Teil der Kategorie Großveranstaltungen betrachtet. Die Zielsetzung von Großveranstaltungen wie etwa dem Oktoberfest unterscheidet sich doch maßgeblich von der einer Messe, bei der die Präsentation von Waren im Vordergrund steht.
Bitte beachten Sie dazu auch folgende aktuelle Pressemitteilung des AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft:
Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.
Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen ist das bereits geschehen.
Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.